Parteipolitische neutralität von amtsträgern und freie meinungsäußerung
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Ein eigenständiges Rechtsgebiet erblickt das Licht der Welt: das öffentlich rechtliche Äußerungsrecht bzw. das Äußerungsrecht von Hoheitsträgern.1 Die Vielzahl der prozessualen Entscheidungen der letzten Jahre auf diesem Gebiet gaben dafür den Startschuss, denn sie haben ein großes Echo hervorgerufen.2 Daher ist die Aktualität und Prüfungsrelevanz3.dieses Themas unbestreitbar und beschäftigt auch die vorliegende Arbeit. Aber was genau ist die parteipolitische Neutralität? Das BVerfG aber auch die Landesgerichte haben in den letzten Jahren mehrfach die Frage zu beantworten gehabt, inwiefern sich staatliche Organe politisch äußern dürfen.4 Wann und wie dürfen Amtsträger am öffentlichen Diskurs teilnehmen? In der Rechtssprechung des BVerfG ist zum Schutze des demokratischen Wettbewerbs die sog. Neutralitätspflicht für Amtsträger bzw.











