Entweichung eines strafgefangenen oder untersuchungshäftlings im Türkischen strafrecht
Citation
Yıldız, Ali K. (2016). Entweichung eines strafgefangenen oder untersuchungshäftlings im Türkischen strafrecht. Ceza Hukuku ve Kriminoloji Dergisi, 4 (2), 151-174.Abstract
Entweichung eines Strafgefangenen oder
Untersuchungshäftlings befindet sich im Art. 292 des türkischen
Strafgesetzbuchs (tStGB), im zweiten Teil des vierten Abschnitts des 2.
Buches zum Besonderen Teil des tStGB unter „Straftaten gegen die
Rechtspflege“. Gem. Art. 97 I des t.StVG ist Art. 292 ff. tStGB auch auf
Strafgefangene anzuwenden, die für einen Hafturlaub die
Vollzugsanstalt mit Genehmigung verlassen haben und nicht
zurückkommen bzw. nach mehr als 2 Tagen nach Ablauf der
Genehmigung zurückkommen.
Source
Ceza Hukuku ve Kriminoloji DergisiVolume
4Issue
2URI
https://dergipark.org.tr/tr/download/article-file/352062https://hdl.handle.net/20.500.12846/1080